Wenn Sie Schulden haben und ...

… Sie nicht mehr wissen, wie Sie diese zurück zahlen sollen,
… Sie Ihre Miete nicht mehr pünktlich zahlen können,
… Sie Angst haben, dass Strom und Wasser abgestellt werden,
… die Bank Ihnen das Konto gekündigt hat,
… Sie von Ihren Gläubigern ständig gemahnt werden oder
… sich bereits der Gerichtsvollzieher oder ein Vollstreckungs beamter angekündigt hat und eine eidesstattliche Versicherung von Ihnen fordert,
… Lohn- oder Kontopfändungen drohen,
… Ihnen nicht mehr genügend Geld für den eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung steht,

Dann wird es höchste Zeit zu handeln!

Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung.

Diese beraten Sie kompetent, sozial und kostenfrei. Sie informieren über die Möglichkeiten zur Verbes-serung Ihrer persönlichen und finanziellen Situation und geben Ihnen Auskunft über die Möglichkeiten zur Durchführung des gesetzlich geregelten privaten Verbraucher-insolvenzverfahrens.

Wir suchen und finden für Sie den richtigen Weg aus Ihrer persönlichen Schuldenkrise!

1. Was Sie tun sollten, wenn die Schuldenlast zur persönlichen Krise führt:

Spätestens dann sollten Sie aktiv werden. Lassen Sie nicht alles mit sich geschehen, sondern nehmen Sie Ihre Angelegenheiten jetzt selbst in die Hand!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

2. Nutzen Sie Ihre Chancen!

Endlich schuldenfrei! Kein Wunsch sondern Wirklichkeit! Sie können das in absehbarer Zeit erreichen, völlig unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens und der Anzahl Ihrer Gläubiger. Mit der Eröffnung eines Verbraucher- oder Regel-insolvenzverfahrens haben Sie Ruhe vor Inkassobüros und Gerichtsvollziehern! Nehmen Sie unsere professionelle Hilfe in Anspruch.

3. So helfen wir Ihnen!

Wenn Sie für sich das private Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren nutzen wollen, helfen wir Ihnen mit unserer Insolvenzanalyse. Wir erstellen mit Ihrer Unterstützung einen finanziellen Status und eine Gläubigerliste sowie einen Schuldenbereinigungs- plan. Gleichzeitig werden alle notwendigen Unterlagen für das außergerichtliche Vergleichsverfahren, das gerichtliche Vergleichsverfahren sowie das gerichtliche Insolvenz-verfahren mit Restschuldbefreiung vor- bereitet. Für die Durchführung dieser Verfahren empfehlen wir Ihnen eine auf diesem Gebiet erfahrene Fachanwaltskanzlei. Starten Sie jetzt!

wenn-sie-schulden-haben.txt · Zuletzt geändert: 2010/06/24 14:45 von Holger Möller
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