Was wir wollen

Ihre Zukunft ohne Schulden!

Die Verbraucherinsolvenz

Seit 1999 können Privatleute ebenso wie früher lediglich die Firmen „Konkurs“ anmelden. Bei Privatleuten spricht man hierbei von dem Verbraucherinsolvenzverfahren.

Mit der Einführung dieses Verfahrens erhalten Schuldner eine wirkliche Perspektive. So wird den Schuldnern die Möglichkeit eröffnet, durch Stellung des Verbraucherinsolvenzantrages bei Gericht nach bereits 6 Jahren einen staatlichen Schuldenerlass (sog. Restschuldbefreiung) zu erhalten.

Durch dieses gerichtliche Verfahren eröffnet der Gesetzgeber den Weg zu einem wirtschaftlichen Neuanfang in zumindest absehbarer Zeit. Ohne die Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens schaffen es Schuldner häufig nur, die immer weiter anfallenden Zinsen zu begleichen, ohne dass der Schuldenberg als solcher abnimmt.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren wendet sich an alle Schuldner, unabhängig von der Zahl der Gläubiger bzw. von der Höhe der Schulden.

Seit 1999 gab es zwischenzeitlich bereits über 23.000 Verbraucherinsolvenzverfahren vor den Amtsgerichten. Die Zahl ist noch einmal dadurch gestiegen, dass die Gerichtskosten nun im Regelfall gestundet werden können.

Unser Tipp:

Nutzen Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren, so lange es dieses noch gibt und nicht das Gesetz aufgrund einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wieder geändert wird.

Noch einmal:

Unabhängig davon, ob Sie EURO 5.000,00, EURO 50.000,00 oder EURO 500.000,00 Schulden haben, können Sie bei Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach bereits 6 Jahren schuldenfrei sein!

was-wir-wollen.txt · Zuletzt geändert: 2010/06/24 14:41 von Holger Möller
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